Statut Tennisabteilung

Sport-Gemeinschaft Ober-Erlenbach e.V.

Statut Tennisabteilung

 

§ 1     Zugehörigkeit

 

Der Tennisabteilung gehören alle natürlichen Personen an, welche Ihre Zugehörigkeit zu dieser Abteilung beantragt haben und der SGO Ober-Erlenbach e. V. angehören.

 

§ 2     Aufgaben und Ziele

 

1.     Aufgabe der Tennisabteilung ist es, das Tennisspiel zu fördern und zu organisieren, sowie die Vertretung gemeinsamer Interessen im Rahmen der Vereinssatzung.

 

2.     Die Tennisabteilung führt und verwaltet sich selbstständig.

 

§ 3     Organe

 

Organe der Tennisabteilung sind:

 

1.     die Abteilungsversammlung,

2.     die Abteilungsleitung.

 

§ 4     Abteilungsversammlung

 

1.     In der Abteilungsversammlung haben alle Mitglieder der Tennisabteilung über   18 Jahre Sitz und Stimme. Eine Vertretung volljähriger Mitglieder ist nicht möglich.

 

2.     Zu den Aufgaben der Tennisabteilung gehören insbesondere:

 

a)    Entgegennahme des Berichtes der Abteilungsleitung,

 

b)    Entlastung und Wahl der Abteilungsleitung,

 

c)    Festlegung des Budgets der Abteilung für das kommende Kalenderjahr.

 

d)    Beschlussfassung über alle Angelegenheiten der Tennisabteilung,

 

3.     Die Abteilungsversammlung wird mindestens einmal im Jahr von der Abteilungsleitung einberufen. Eine Abteilungsversammlung soll spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung statt finden. Die Abteilungsversammlung wird vom Abteilungsleiter oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter geleitet. Für die Form und Frist der Einberufung sowie für Anträge zur Beschlussfassung gelten die Regelungen der Satzung über die Mitgliederversammlung sinngemäß.

 

4.     Die Abteilungsversammlung entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Ergebnisse werden von einem Protokollführer schriftlich festgehalten, der zu Beginn der Versammlung gewählt wird.

 

§ 5     Abteilungsleitung

 

1.     Die Abteilungsleitung besteht aus

a)    dem Abteilungsleiter,

b)    dem Abteilungssportwart,

c)    dem Abteilungsjugendwart,

d)    dem Abteilungskassenwart,

e)    dem Abteilungsschriftführer,

f)     einer beliebigen Zahl an Beisitzern.

 

2.     Die Abteilungsleitung wird alle 2 Jahre in geheimer Wahl von der Abteilungsversammlung gewählt. Gewählt werden kann nur, wer der Tennisabteilung angehört und zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt ist

 

3.     Die Abteilungsleitung ist für alle Angelegenheiten der Mitglieder der Tennisabteilung zuständig. Sie entscheidet in Sitzungen. Diese werden vom Abteilungsleiter oder einem seiner Stellvertreter mit einer Frist von 10 Tagen durch Aushang im Infokasten der SGO im Vereinshaus oder durch sonstige Mitteilung an die Mitglieder der Abteilungsleitung einbe­rufen. Die Abteilungsleitung entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Beschlussfassung ist auch ohne die Einhaltung von Formen und Fristen möglich, wenn alle Mitglieder der Abteilungsleitung vertreten sind und einer Beschlussfassung nicht widersprechen.

 

4.     Die Abteilungsleitung entscheidet im Rahmen des § 4, 2 b und der Satzung des Vereins über die Verwendung der der Tennisabteilung zur Verfügung stehenden Mittel. Bei Mindereinnahmen ist sie zur Verringerung der Ausgaben verpflichtet. Mehrausgaben und finanzielle oder vertragliche Verpflichtungen, die einen Zeitraum von 12 Monaten über­steigen, bedürfen des Beschlusses der Abteilungsversammlung und der Zustimmung des Vorstandes der SGO. Die Abteilungsleitung erstellt einen schriftlichen Geschäfts­bericht. Sie ist der Abteilungsversammlung und dem Vorstand des Vereins zur Rechenschaft verpflichtet.

 

5.     Der Abteilungsleiter vertritt die Tennisabteilung gegenüber dem Verein und gegenüber Dritten.

 

§ 6     Gültigkeit und Änderungen

 

1.     Dieses Statut kann aufgrund eines Beschlusses der Abteilungsversammlung geändert werden. Der Beschluss der Abteilungsversammlung bedarf einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen.

 

2.       Dieses Statut ist mit dem Beschluss der Abteilungsversammlung am 6.3.2009 in Kraft getreten.

 

 

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